Mit dem Schulbesuch sind nicht nur viele Fragen verbunden sondern es gibt auch eine Vielzahl an Angeboten. In beiden Fällen ist es nicht immer leicht, den Überblick zu bewahren. Hier sollen die wichtigsten Themen angesprochen und weiter führende Links angeboten werden.
Es wird unterschieden zwischen
1. Schulneuling
Für schulpflichtig gewordene Kinder (=6-jährige Kinder, die erstmals in die Schule kommen) ist die Anmeldung im Rahmen der Schülereinschreibung (Mitte Jänner vor Schulbeginn) vorgesehen. Sie erhalten von der Bildungsdirektion für Wien eine entsprechende Einladung und Informationen per Post.
2. Seiteneinsteiger
Sie ziehen von außerhalb Wiens zu und benötigen einen Schulplatz, bzw. wollen von einer AHS in die NMS (MS) wechseln? Sie benötigen den Meldezettel des Kindes und - wenn möglich - die letzt-gültigen Zeugnisse, Dann erhalten Sie einen Schulplatz über die Schulplatz-Koordinationsstelle:
Gasgasse 8-10,
Stiege 2, 3. Stock
1150 Wien
Mo.: 13.00-15.00 Uhr
Di., Do., Fr.:08.30-12.00 Uhr
3. Schulwechsel innerhalb der Pflichtschule (z.B. wegen Übersiedlung)
Der Schulwechsel ist an der derzeitigen Schule Ihres Kindes zu beantragen und wird dann automatisch über die Schulplatz-Koordinationsstelle geprüft (genehmigt bzw. nicht genehmigt) und abgewickelt.
Bitte beachten: Schulleiterinnen dürfen keine Schulplatzzusagen machen!
Ganztägige Pflichtschulen
Unter "ganztägigen Schulformen" sind jene Schulen zu verstehen, an denen neben dem Unterrichtsteil ein Betreuungsteil angeboten wird. Generell besteht der Betreuungsteil aus der Lernzeit, dem Mittagessen und der Freizeit. Er wird bei Bedarf bis 17.30 Uhr angeboten.
Horte für Volksschulkinder
Volksschulkinder aus halbtägig geführten Volksschulen können nach Schulschluss in städtischen oder privaten Horten betreut werden.